Anmeldung zur Prüfung
Die Handwerkskammer Frankfurt/Oder sieht für die Gesellen-und Abschlussprüfungen zwei wesentliche Zeiträume vor. Die Sommerprüfungen enden spätestens am 31.07. des Kalenderjahres und die Winterprüfungen am 28.02. des Kalenderjahres. Solltest du eine dreijährige Ausbildung absolvieren, so endet deine Ausbildungszeit in der Regel im Sommer. Bei einer Regelausbildungszeit von dreieinhalb Jahren endet sie in der Regel im Winter.
Folgende Anmeldefristen sind daher von entscheidender Bedeutung:
- Anmeldung für die Sommerprüfung: bis zum 28. Februar des Kalenderjahres
- Anmeldung für die Winterprüfung: bis zum 31. August des Kalenderjahres
Für die Sommerprüfung sind Lehrlinge anzumelden, deren Ausbildungsverhältnisse in der Zeit vom 01. April bis zum 31. September enden. Zur Winterprüfung sind diejenigen Lehrlinge anzumelden, deren Lehrverhältnisse in der Zeit vom 01. Oktober bis spätestens 31. März enden.
Wichtig für externe Prüflinge/ Wiederholer
Solltest du in keinem Ausbildungsverhältnis stehen und dich dennoch zur Gesellenprüfung anmelden wollen, so kannst du dich extern zur Prüfung anmelden.
Das nötige Formular findest du hier: Anmeldung zur Gesellenprüfung [167 KB]
Du selbst!
Grundsätzlich erfolgt die Prüfungsanmeldung durch den Auszubildenden selbst, der wiederum den Ausbildungsbetrieb über die Anmeldung in Kenntnis setzt.
Aber keine Panik- den Anmeldetermin kannst du nicht verpassen, denn die Anmeldeformulare werden rechtzeitig an deinen Ausbildungsbetrieb verschickt und dann an dich weitergegeben. Der Ausbildungsbetrieb ist ebenfalls verpflichtet, dich bei der Anmeldung zu den Prüfungen zu unterstützen. Also, wenn du irgendwo nicht weiterkommst- lass dir helfen!
Die Anmeldeunterlagen werden durch die Geschäftsstelle des zuständigen Prüfungsausschusses bei der Handwerkskammer Frankfurt/Oder Region Ostbrandenburg oder der Kreishandwerkerschaft Barnim verschickt. Sämtliche, zur Prüfungsanmeldung notwendigen, Unterlagen sind auch wieder bei dieser Geschäftsstelle einzureichen.
Auf den Anmeldeformularen ist alles vermerkt, was du zur Prüfungsanmeldung einreichen sollst. Folgende Unterlagen sind zwingend einzureichen, damit über die Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung entschieden werden kann:
- Anmeldeformular/ Vordruck
- Nachweis der Ausbildung: Berichtshefte im Original (vollständig ausgefüllt; sämtliche absolvierte Lehrjahre)
- Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses (kein Original!)
- Zwischenprüfungszeugnis/ Zeugnis über Gesellenprüfung Teil 1 (Kopie)
- weitere Ausbildungs-und Tätigkeitsnachweise (z.B. Bescheinigungen über die Teilnahme an überbetrieblichen Lehrunterweisungen)
Sollten die Unterlagen unvollständig sein, so kann über die Zulassung zur Gesellen-/ bzw. Abschlussprüfung keine Entscheidung getroffen werden.
Sorge auf jeden Fall dafür, dass sämtliche Unterlagen rechtzeitig, das heißt, innerhalb der genannten Frist, eingereicht werden. Bei verspätet eingehenden Unterlagen kann deine Anmeldung im ungünstigsten Fall womöglich erst zu einem späteren Prüfungszeitraum berücksichtigt werden. Sorge schon ab dem ersten Tag der Ausbildung für ein korrektes Führen deines Ausbildungsnachweises, denn das ist deine Visitenkarte und zeigt, welche Fähigkeiten du dir im Laufe der Lehrzeit angeeignet hast. Nicht zuletzt ist das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft DAS entscheidende Zulassungskriterium und sollte daher für dich mehr sein, als nur eine lästige Pflicht!
Du möchtest deine Lehrzeit aufgrund besonders guter Leistungen früher beenden? Die nötigen Formulare für den Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss findest du hier:
Stellungnahme des Betriebes [104 KB]
Antrag auf vorzeitige Prüfungszulassung [59 KB]
Noch Fragen offen geblieben?
Gern kannst du dich mit allen Fragen rund um die Ausbildung und Prüfungen an uns wenden!